Überblick über das Japan-Korea-Tunnelprojekt – Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltverträglichkeitsanalyse) –

Tunnelbaunormen und Schildvortriebsverfahren (Förderung der effektiven Nutzung und Entsorgung von Aushubmaterial)

Förderung der effektiven Nutzung des erzeugten Bodens

Es sollten Anstrengungen unternommen werden, die Verwendung des bei der Schildvortriebsarbeiten anfallenden Aushubs als wiederverwertete Ressource zu fördern.

 

Kommentar

Aushubmaterial ist ein Nebenprodukt des Bauwesens und muss gemäß dem Recyclinggesetz (1991) so weit wie möglich als Ressource wiederverwendet werden.

 
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bauschutt zu verwerten:


 1. Selbst verwenden
2. Gegen Gebühr verkaufen
3. Das Recyclingsystem nutzen (Recyclingkennzeichnungssystem, Recyclingzertifizierungssystem)

 
Bauschlamm kann einer Zwischenbehandlung unterzogen werden, um ihn wiederzuverwerten und so Abfall zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Hierfür ist es notwendig, den Gehalt an Schadstoffen zu prüfen und die Zwischenbehandlung entsprechend den für das Material, die erforderliche Form usw. sowie die Baugeräte festgelegten Qualitätsstandards durchzuführen.
 

Bei der Durchführung einer Zwischenbehandlung muss die am besten geeignete Behandlungsmethode unter Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit, der Transportmethode innerhalb der Mine, der Transportmethode durch den Schacht, der Größe des Schachtgeländes, der Bedingungen der Deponie usw. ausgewählt werden. Außerdem müssen Verfahren für Anlagen wie Entwässerungsbehandlungsanlagen mit der erforderlichen Behandlungskapazität eingehalten werden, die den lokalen Behörden gemeldet werden müssen.

Sachgerechte Aufbereitung und Entsorgung des anfallenden Bodens

Der bei Schildbauarbeiten entstehende Boden muss ordnungsgemäß behandelt und entsorgt werden.

 

Kommentar

Bei der Schildvortriebstechnik anfallende Materialien, wie z. B. Schlamm mit hohem Wassergehalt und feinen Partikeln, werden als anorganischer Schlamm behandelt. Dieser Abfallschlamm muss gemäß der Abfallentsorgungsordnung ordnungsgemäß behandelt und entsorgt werden. Im Allgemeinen gilt ein Boden als schlammig, wenn er nicht in einem Standard-Muldenkipper aufgeschichtet werden kann und nicht begehbar ist. Bezüglich der Bodenfestigkeitskennwerte entspricht dies einem Kegeldruckindex von maximal 200 kN/m² bzw. einer einachsigen Druckfestigkeit von maximal 50 kN/m².

 
Entsorgt ein Auftragnehmer Abfälle selbst, muss er die im Abfallwirtschafts- und Reinigungsgesetz festgelegten Entsorgungsstandards einhalten. Vergibt er die Entsorgung an einen externen Dienstleister, muss er ebenfalls die Standards für die externe Entsorgung erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die Bestätigung, dass der Dienstleister über eine Genehmigung zur Entsorgung von Industrieabfällen verfügt, der Abschluss eines schriftlichen Auftragsvergabevertrags und die Ausstellung eines Abfallbewirtschaftungsnachweises (Abfallmanifest).

 



 *Beispiele für Schlammwasserzirkulationsverfahren
(Schlammwasserschutzsystem, Umkehrzirkulationsverfahren)

 

 
(Referenz: „Tunnel Standard Specifications - Shield Method, Established in 2006“, Japanische Gesellschaft für Bauingenieure)

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